Europa-/Kommunahlwahl

Europa- und Kommunalwahl 2024

Am Sonntag, 9. Juni 2024, finden die Kommunalwahlen und die Europawahl statt.

Eine evtl. Stichwahl ist auf Sonntag, 23. Juni 2024, festgesetzt.


Wir suchen Sie für die Europa- und Kommunalwahl 2024!

Aktiv sein Wahlrecht nutzen und somit die Demokratie als Teil dieses Staates lebendig zu gestalten ist ein Recht, das jede/r Wahlberechtigte/r zum Schutze dieser Demokratie nutzen sollte. Bis Sie jedoch Ihre Stimme am Wahlsonntag abgeben können, wurde diese Stimmenabgabe beim Wahlamt monatelang vorbereitet.

Insbesondere der Wahlsonntag bringt einen großen organisatorischen Aufwand der Wahlleitung mit sich. Damit in den jeweiligen Wahllokalen gewählt werden kann, müssen diese Stimmbezirke mit einem entsprechenden Team, dem sogenannten Wahlvorstand, besetzt sein.

Wahlhelfer/in, das bedeutet als Teil der wahlberechtigten Bevölkerung aktiv an der Durchführung einer Wahl und der Feststellung des Wahlergebnisses beteiligt zu sein. Dies ist von der Verfassung so vorgesehen und stellt gleichermaßen das Recht wie auch die Pflicht der Bevölkerung dar, das Wahlrecht und damit die Demokratie zu stärken.

Die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach ist in 15 Stimmbezirke aufgeteilt und in jedem dieser Bezirke wird ein Wahlvorstand gebildet. Zusätzlich werden weitere 19 Briefwahlvorstände benötigt. Die einzelnen Wahlvorstände sind sowohl für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlhandlung als auch für die Ergebnisermittlung in den Wahllokalen sowie im Briefwahlstimmbezirk verantwortlich.


Hütschenhausen                     4 Stimmbezirke             4 Briefwahlvorstände
Kottweiler-Schwanden            1 Stimmbezirk              2 Briefwahlvorstände
Niedermohr                              1 Stimmbezirk              2 Briefwahlvorstände
Ramstein-Miesenbach             6 Stimmbezirke           8 Briefwahlvorstände
Steinwenden                             3 Stimmbezirke           3 Briefwahlvorstände


Jeder Wahlvorstand setzt sich zusammen aus:

  • dem Wahlvorsteher bzw. der Wahlvorsteherin und der Stellvertretung
  • dem Schriftführer bzw. der Schriftführerin und der Stellvertretung

weiteren 4 Beisitzern.

Zur Unterstützung der Urnen- und Briefwahlvorstände werden je Wahlvorstand noch weitere 2 Personen eingeteilt. Für die automatisierte Stimmzettelerfassung für die Kreistags-, Verbandsgemeinderats- und Gemeinde- bzw. Stadtratswahl werden die sog. PC-Bediener eingesetzt.

Durch die große Anzahl an Urnen- und Briefwahlvorständen benötigen wir die Unterstützung von zahlreichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Für die am 9. Juni 2024 stattfindende Europa- und Kommunalwahl sucht die Verbandsgemeinde über 300 freiwillige Helferinnen und Helfer.

Neben den Bediensteten der Verbandsgemeinde und Ortsgemeinden und der Stadt sowie Parteimitgliedern benötigen wir auch die Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger.

Wer kann Wahlhelferin / Wahlhelfer werden?

Dies ist abhängig von der stattfindenden Wahl.

Grundsätzlich kann in der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach jede/r Wahlberechtigte zu diesem Ehrenamt berufen werden. Die Wahlrechtsvoraussetzungen

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates,
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • dreimonatiger Hauptwohnsitz im Wahlgebiet der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach

müssen gegeben sein.

Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an das Wahlamt wenden.

Welche Aufgaben hat ein Wahlhelfer?

Wahlhelfer tragen ein großes Stück zum reibungslosen Ablauf einer Wahl bei. Die wesentliche Aufgabe ist bei jeder Funktion (Wahlvorsteher/Wahlvorsteherin, Schriftführer/Schriftführerin und Beisitzende) die vollumfängliche Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.

Vorbereitung/Schulung

Besondere Vorkenntnisse für die Mithilfe im Wahlvorstand sind nicht erforderlich. Sie erhalten alle notwendigen Informationen und haben die Möglichkeit vorher an einer Schulung teilzunehmen. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

So könnte Ihr Wahlsonntag aussehen:

Am Wahltag ist Teamarbeit gefragt. Alle in einem Wahlbezirk eingesetzten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bilden den Wahlvorstand und arbeiten im Team.

Die allgemeinen Wahlvorstände treffen sich in der Regel um 7:30 Uhr im Wahllokal, um den Raum einzurichten und für die Wahlhandlung vorzubereiten. Die Wahlhandlung beginnt um 8.00 Uhr. Im Tagesverlauf sorgen Sie für einen ordnungsgemäßen Ablauf, überprüfen die Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler und stellen eine ungestörte Stimmabgabe sicher.

Um 18:00 Uhr ist die Stimmabgabe beendet und der Wahlvorstand ermittelt das Wahlergebnis in seinem Wahlbezirk. Zum Schluss verpackt der Wahlvorstand die Unterlagen; diese bringt der/die Wahlvorsteher/in zu den vorgesehenen Rückgabestellen, für die anderen Mitglieder des Wahlvorstandes ist dann Feierabend.

Die Briefwahlvorstände treffen sich erst am Nachmittag und bereiten die Auszählungen vor, die dann ebenfalls um 18:00 Uhr beginnt.

Für Ihre Mithilfe an der Wahl erhalten Sie ein kleines finanzielles „Dankeschön“, das so genannte
Erfrischungsgeld in Höhe von 100 €.

Konnten wir Sie überzeugen?

Wenn Sie Interesse daran haben, die Wahlen – als Kernelement der Demokratie – durch Ihre Mithilfe zu unterstützen, können Sie sich jederzeit melden:

  • persönlich beim Wahlamt, Rathaus, Am Neuen Markt 6, Ramstein-Miesenbach, Zimmer 409 (Dachgeschoss)
  • telefonisch unter der 06371 /592 – 410
  • per Anmeldeformular  
  • per Mail an wahlen@ramstein.de