Bauplatzvergabe Neubaugebiet "Matschberg-Nord" in Niedermohr

Bauplatzvergabe im Neubaugebiet „Matschberg-Nord“

Der Ortsgemeinderat hat folgende Vergaberegeln für das Neubaugebiet „Matschberg-Nord“ beschlossen:

1. Der Kaufinteressent verpflichtet sich zur Eigennutzung.

2. Der Kaufinteressent hat bereits ein Wohneigentum und keinen plausiblen Grund für einen Neu-bau, so kommt dieser erst in zweiter Linie in Betracht. (Altersgerechter Neubau ist kein Grund).

3. Der Kaufinteressent wohnt/e in der Ortsgemeinde Niedermohr oder stammt aus der Ortsgemeinde Niedermohr

4. Der Kaufinteressent ist in einem Verein in der Ortsgemeinde Niedermohr langjährig (mindestens ca. 2 Jahre) aktiv oder arbeitet in der Ortsgemeinde Niedermohr.

5. Der Kaufinteressent ist in der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach aufgewachsen, wohnhaft oder berufstätig.

6. Sollten nunmehr mehrere gleichrangige Bewerbungen auf ein Grundstück eingehen, werden Familien mit Kind/Kindern bis 18 Jahren zuerst berücksichtigt.

Der Ortsgemeinderat hat ferner einen Verkaufspreis von 100,00 €/m² zuzüglich einmaliger Kanalbeitrag und einmaliger Erschließungsbeitrag beschlossen. Nach der aktuellen Kalkulation der Bauabteilung ist mit einer Vorausleistung in der Höhe von ca. 69,00 €/m² auf den Erschließungsbeitrag zu rechnen.

Der Verkauf der Baugrundstücke erfolgt lediglich zur Eigennutzung. Die Eigennutzungsverpflichtung gilt für die Dauer von 10 Jahren ab Baufertigstellung und wird mit einer Sicherungshypothek in Höhe von 30,- €/m² abgesichert. Dies bedeutet, dass nach Fertigstellung mindestens eine Wohneinheit selbst bezogen werden muss. Ferner besteht eine Bauverpflichtung von 3 Jahren ab Grundbuchvollzug.

Interessenten können sich schriftlich an die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach, Finanzabteilung, Am Neuen Markt 6, 66877 Ramstein-Miesenbach, oder an marcus.sauter@ramstein.de bewerben.