Fast eine Million Euro für die Orte der Verbandsgemeinde


989.000 Euro wurden vergangene Woche an die fünf Gemeinden der Verbandsgemeinde Ramstein- Miesenbach von der Reichswaldgenossenschaft (RWG) Kaiserslautern ausgeschüttet. Insgesamt hat die RWG in diesem Jahr 6,5 Millionen Euro an die Reichswaldgemeinden verteilt, wovon die Stadt Kaiserslautern mit rund 4,4 Millionen Euro den größten Anteil erhielt, da sich die Höhe der Zuteilung nach der Einwohnerzahl richtet.

Die Vorsitzende der RWG, die Oberbürgermeisterin von Kaiserslautern, Beate Kimmel, ihr Stellvertreter, Thomas Layes und der Geschäftsführer der RWG, Hans-Jörg Schweitzer, nahmen die Ausschüttung vor. Kottweiler-Schwanden erhält rund 72.000 Euro, Niedermohr 87.000 Euro, Steinwenden 142.000 Euro, Hütschenhausen 236.000 Euro und die Stadt Ramstein-Miesenbach rund 452.000 Euro.

Das Geld der RWG ist für Invesitionen in Projekte und Vorhaben der Gemeinden gedacht, so dass alle Einwohner etwas davon haben. Bürgermeister Ralf Hechler ist sich sicher, dass alle Gemeinde das Geld mit großer Sorgfalt und zum Wohle ihrer Heimatgemeinden investieren: „Alle fünf Gemeinden in der Verbandsgemeinde Ramstein Miesenbach können ihren Haushalt ausgleichen und das Geld kann daher sinnvoll eingesetzt werden“.

Die Einnahmen der RWG stammen fast ausschließlich aus rund 1.700 Erbpachtverträgen für Wohn- und Gewerbegrundstücke. Mit einer schlanken Verwaltung erzielt die Genossenschaft jährlich Überschüsse, die seit 1982 regelmäßig ausgeschüttet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt die Reichswaldgenossenschaft eine sogenannte "Bauholzvergütung". Bürgerinnen und Bürger der Reichswaldgemeinden – dazu zählen alle Orte der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach – erhalten auf Antrag unter anderem für einen selbst genutzten Wohnhausneubau, für Erweiterungsbauten oder Instandsetzung an der Dachkonstruktion für das hieran verwendete Bauholz von der Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern diese Vergütung.

Die aktuelle Richtlinie über die Gewährung von Bauholzvergütung ist auf der Internetseite der RWG unter www.rwg-kl.de ersichtlich. Dort können auch die Antragsformulare heruntergeladen werden. Ein Antrag kann innerhalb von drei Jahren nach amtlicher Bauvollendung eingereicht werden.