Zukunft gestalten: Ratssitzungen im Mai


Der Mai stand in Hütschenhausen ganz im Zeichen kommunalpolitischer Weichenstellungen. In mehreren Sitzungen befasste sich die Ortsgemeinde mit zentralen Themen – darunter die Weiterentwicklung des Ortsteils Katzenbach, die Beteiligung an einer neuen Quartiersentwicklungsgesellschaft der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach, die Neufassung der Vereinsförderrichtlinien sowie konkrete Maßnahmen im Bereich Kindertagesstätte, Friedhof und Grünpflege.

Bebauungsplan „Katzenbach und Umfeld“ beschlossen

Nach ausführlicher Abwägung wurden zahlreiche Stellungnahmen von Bürgern, Behörden und Fachstellen in den Entwurf des Bebauungsplans „Katzenbach und Umfeld“ übernommen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Festsetzung eines Teils des historischen Ortskerns als „Dorfgebiet“, um landwirtschaftliche Strukturen zu erhalten und Entwicklungsspielräume zu sichern. Vorschläge für zu enge Bebauung oder zu große Baufenster fanden keine Berücksichtigung. Der überarbeitete Entwurf wird erneut gemäß der gesetzlichen Vorgaben ausgelegt; ein Satzungsbeschluss ist für den Herbst vorgesehen.

Der Plan betrifft ausschließlich den Bestandsbereich. Das geplante Neubaugebiet „Im Pferch“ erhält einen gesonderten Bebauungsplan, mit dem sich der Rat ebenfalls in einer der kommenden Sitzungen befassen wird.

Energiezukunft in kommunaler Hand

Mit einem einstimmigen Beschluss beteiligt sich die Gemeinde an der neuen Quartiersentwicklungsgesellschaft der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach mbH. Die Gesellschaft soll Projekte in den Bereichen Photovoltaik, Wärmeplanung und nachhaltiger Erschließung umsetzen. Die Ortsgemeinde Hütschenhausen ist mit 12 Prozent, das Gemeindewerk Hütschenhausen mit 1,6 Prozent beteiligt. Weitere Partner sind die Verbandsgemeinde, Stadtwerke, Stadt und Ortsgemeinden der VG sowie die WVE GmbH Kaiserslautern.

Vereinsförderrichtlinien auf neue Grundlage gestellt

Auf einstimmige Empfehlung des Fachausschusses Nachhaltigkeit hin beschloss der Gemeinderat eine überarbeitete Fassung der Vereinsförderrichtlinien. Ziel ist eine bedarfsgerechtere Mittelvergabe. So meldeten Vereine allein im Bereich Jugendarbeit zuletzt rund 16.000 € an förderfähigen Ausgaben – zur Verfügung stehen jedoch nur rund 3.000 €. Insgesamt stellt die Gemeinde jährlich rund 9.000 € im Rahmen der Vereinsförderrichtlinien bereit, wobei Zuschüsse für Unterhaltungskosten mit rund 6.000 € den größten Anteil bilden. Die kommunale Vereinsförderung gilt als freiwillige Leistung und darf gemäß kommunalaufsichtlicher Vorgaben nur bei ausgeglichenem Haushalt ausgezahlt werden.

In der Sitzung wurde betont, dass Zuschüsse im Bereich der Jugendarbeit bislang häufig unter 10 Prozent der förderfähigen Kosten lagen bzw. Zuschüsse z.B. für Vereinsinitiativen von vielen engagierten Vereinen nicht abgerufen werden. Ergänzend sehen die neuen Richtlinien nun Mindestmitgliedsbeiträge vor (2  €uro/Monat für Kinder, 3  €uro für Erwachsene, 7  €uro für Familien), mit Ausnahmemöglichkeiten durch Gemeinderatsbeschluss. Die Bereitstellung kommunaler Infrastruktur – etwa der Gemeindehäuser inklusive Ausstattung – bleibt davon selbstverständlich unberührt und weiterhin kostenfrei bestehen.

Konkrete Investitionen in Infrastruktur

Für rund 19.700  €uro wurde der Auftrag zur Erneuerung des Bodenbelags an der Kita „Villa Kunterbunt“ in Spesbach vergeben. Die alten Kunststoffplatten werden durch eine langlebige Pflasterfläche ersetzt. Zudem stellte die Verwaltung das neu erstellte Baumkataster vor, das künftig die Grundlage für systematische Pflegeentscheidungen bildet. Auch der Kerweplatz hinter dem Bürgerhaus wurde dauerhaft als zentraler Veranstaltungsort festgelegt – nach den positiven Erfahrungen des Vorjahres.

(Ortsgemeinde Hütschenhausen)