Kommunales Energiemanagement


Einführung des kommunalen Energiemanagements

Die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach startete am 01.4.2026 mit der Einführung eines Energiemanagementsystems für die eigenen Liegenschaften und die der zugehörigen Ortsgemeinden sowie der Stadt Ramstein-Miesenbach. Die bearbeiteten Gebäude stellen mindestens 30 % des Wärmeverbrauchs aller kommunaler Liegenschaften da. Das vorerst auf drei Jahre angelegte Projekt wird über die Kommunalrichtlinie mit 70 % gefördert.

Das Ziel ist es nach dieser Zeit eine Zertifizierung über das System Kom.EMS Basic zu erreichen und anschließend dauerhaft das Energiemanagement auf weitere Gebäude zu übertragen. Die dadurch eingesparten Energieverbräuche führen zu geringeren Betriebskosten für die Kommune und reduzieren die Treibhausgase. Eine dafür eingerichtete Personalstelle im Energiemanagement steuert die zentralen Aufgaben innerhalb der Verwaltung und baut dort ein Energieteam aus verschiedenen Abteilungen auf. Unterstützend werden die Arbeiten durch einen externen Dienstleister begleitet und auch gecoacht. Der Aufbau des Energiemanagement gelingt nur im Team und wird auch durch einen stetigen „Plan-Do-Check-Act-Zyklus“ beobachtet.

Projektdaten:

Projektlaufzeit: 01.04.2026 - 31.03.2029
Förderkennzeichen: 67K31711
Förderquote: 70%
Titel: Aufbau und dauerhafter Betrieb eines Energiemanagementsystems für die Liegenschaften der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach

Zur Kommunalrichtlinie:

Kommunen haben großes Potenzial, Treibhausgase zu reduzieren – und damit die Lebensqualität der Menschen vor Ort zu verbessern. Deshalb unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit der Kommunalrichtlinie Kommunen sowie kommunale Akteurinnen und Akteure seit 2008 dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken. Indem sie Klimaschutzmaßnahmen wie energetische Modernisierungen umsetzen, können sie an vielen Stellen Betriebskosten einsparen.

Im Rahmen der Kommunalrichtlinie können Fördergelder für strategische und investive Maßnahmen als Zuschüsse beantragt werden:

https://www.klimaschutz.de/de/foerderung-der-nki/foerderprogramme/kommunalrichtlinie

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