Bescheinigung in Steuersachen beim Finanzamt beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Mit der "Bescheinigung in Steuersachen", die auch als Unbedenklichkeitsbescheinigung bezeichnet wird, können Sie nachweisen, dass Sie steuerlich zuverlässig sind. 

    Die Vorlage einer "Bescheinigung in Steuersachen" ist oft erforderlich, wenn Sie zum Beispiel:

    • eine gewerberechtliche Erlaubnis beantragen, zum Beispiel für:
      • Gaststättengewerbe
      • Reisegewerbe
      • Personenbeförderung
      • Immobilienhandel
    • sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben
    • Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern möchten

    Eine "Bescheinigung in Steuersachen" kann auch privaten Auftraggeberinnen und Auftraggebern als Entscheidungshilfe dienen.

    Jede "Bescheinigung in Steuersachen" enthält Angaben zu Ihrer Person und zu Ihren steuerlichen Verhältnissen in den letzten Jahren, unter anderem:

    • Höhe von Steuerschulden
    • Pünktlichkeit bei Zahlungen
    • Pünktlichkeit bei der Abgabe von Steuererklärungen
    • gegebenenfalls Informationen zu Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten

    Die "Bescheinigung in Steuersachen" gibt nur Auskunft über Ihre aktuelle steuerliche Situation. Sie ist wertungsfrei und enthält keine Prognose über Ihr zukünftiges Verhalten.

    Die "Bescheinigung in Steuersachen" stellt Ihnen Ihr Finanzamt aus.

    Für eine "Bescheinigung in Steuersachen", die Auskunft über kommunale Steuern geben soll, ist Ihre Kommunalverwaltung zuständig. Dazu gehören zum Beispiel:

    • Gewerbesteuer
    • Grundsteuer
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • wenn Sie den Antrag online oder schriftlich einreichen: formloser Antrag an das Finanzamt mit Angaben zu:
      • Anzahl der benötigten Ausfertigungen
      • Mitteilung, für welchen Zweck Sie die Bescheinigung benötigen
    • wenn Sie den Antrag schriftlich einreichen, zusätzlich:
      • Personaldokument in Kopie, zum Beispiel Personalausweis
      • Steuernummer, steuerliche Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer
  • Rechtsbehelf

    ​​Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an das für Sie zuständige Finanzamt.

Beim Erwerb von Grundstücken (dazu zählen auch Eigentumswohnungen, Erbbaurechte und ähnliches) informiert der den Kaufvertrag beurkundende Notar über die grunderwerbsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.

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Zuständige Mitarbeitende