Information: Sanierungsvermerk im Grundbuch


In den vergangenen Wochen haben viele Grundstückseigentümer im Bereich des neuen Sanierungsgebietes „Stadtzentrum mit Bildungs- und Freizeitcampus“ Ramstein Post vom Grundbuchamt erhalten. Die Eintragung dieses sogenannten „Sanierungsvermerks“ ist im Baugesetzbuch (§ 143 BauGB) als gesetzlicher Standardschritt vorgeschrieben.

Wichtig für Sie als Eigentümer

Die Stadt Ramstein-Miesenbach hat für dieses Gebiet bewusst das vereinfachte Sanierungsverfahren beschlossen (d. h. es fallen für Sie später keine Ausgleichsbeträge an). Der Vermerk im Grundbuch dient daher primär dem Zweck, Eigentümer und potenzielle Käufer transparent darüber zu informieren, dass das Grundstück im Sanierungsgebiet liegt und von den entsprechenden Fördervorteilen profitieren kann.

Zweck des Sanierungsgebietes

Ziel der Ausweisung ist es, unser Stadtzentrum zukunftsfähig aufzuwerten. Im Fokus stehen dabei insbesondere die energetische Sanierung der vorhandenen Bebauung, die Sicherstellung von Barrierefreiheit unter Berücksichtigung des Klimaschutzes sowie die allgemeine Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität im Stadtkern.

Vorteile für Eigentümer

Wenn Sie in die Modernisierung / Instandsetzung Ihrer Immobilie investieren, bietet Ihnen das Sanierungsgebiet erhebliche finanzielle Anreize:

  • Steuervorteile: Modernisierungskosten können bei vermieteten Objekten zu 100 % (über 12 Jahre) und bei selbst genutztem Eigentum zu 90 % (über 10 Jahre) steuerlich abgesetzt werden (§§ 7h, 10f EStG).
  • Fördermittel: Ergänzend zu den steuerlichen Vorteilen haben Sie die Möglichkeit, bei der Stadt einen Antrag auf Gewährung einer Förderung zu stellen.


Wichtig: Aktuell ist die Stadt dabei, die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese finanziellen Vorteile zu schaffen. Ein Antrag kann auf Förderung kann erst nach Abschluss dieses Verfahrens gestellt werden. Wir werden die Eigentümer über das Antragsverfahren nochmals gesondert informieren.

Ralf Hechler, Stadtbürgermeister

Ansprechpartner:
Stadt Ramstein-Miesenbach
Am Neuen Markt 6 · 66877 Ramstein-Miesenbach
info@ramstein.de · Tel. 0 63 71 - 59 2 0

Abgrenzung des Sanierungsgebietes